Anwaltskanzlei Klönne, Klein & Partner Duisburg

Ihr Anwalt für Arbeitsrecht – umfassende Beratung, rund um das Arbeitsverhältnis

Als Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Quintus Kebschull Sie bei allen Themen des Arbeitsrechts. Wenn es um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, eine Abfindung oder  das Arbeitszeugnis geht, sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

Nehmen Sie kurzfristig Kontakt zu Rechtsanwalt Kebschull auf, wenn Sie sich in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen befinden. Zumeist ist es zu empfehlen den anwaltlichen Rat wenn möglich einzuholen, bevor es überhaupt zu einem Streit kommt. Mit seinem Fachwissen steht unser Anwalt für Arbeitsrecht Ihnen hilfreich zur Seite.

Das Arbeitsrecht ist voller Dynamik

Das Arbeitsrecht ist umfangreich und unterliegt durch die aktuelle Rechtsprechung, aber auch durch gesetzliche Änderungen des Arbeitsrechts oder Neuregelungen, einem ständigen Wandel. Da das Arbeitsrecht sehr komplex ist, ist es Arbeitnehmern in vielen Fällen nicht möglich, im Streitfall eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Häufig haben Arbeitgeber und -nehmer unterschiedliche Auffassungen bezüglich ihrer Rechte und Pflichten.

Unser Anwalt für Arbeitsrecht verfügt über umfangreiche Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet, um Sie umfassend und rechtssicher beraten zu können. Er vertritt Ihre Interessen sowohl außergerichtlich, als auch vor den Arbeitsgerichten.

Kompetenz für beide Seiten des Arbeitsrechts

Arbeitsrecht für Arbeitgeber:

Rechtsanwalt Quintus Kebschull unterstützt Sie gerne bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Personalentscheidungen. Die ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats im Rahmen der Mitbestimmung, zielführende Verhandlungslösungen zum Abschluss angemessener Betriebsvereinbarungen und wenn nötig die Vertretung vor der Einigungsstelle sind weitere wesentliche Elemente einer erfolgreichen Personalplanung, die Sie mit uns gemeinsam gestalten.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Betriebsräte:

Ihr Arbeitgeber hat Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt und Sie müssen schnell handeln? Mit den Formulierungen im Arbeitszeugnis Ihres Arbeitgebers sind Sie nicht einverstanden? Sie streben als Betriebsrat eine ausgewogene Betriebsvereinbarung an? Mit Rechtsanwalt Quintus Kebschull als Anwalt für Arbeitsrecht setzen Sie Ihre Interessen bei Ihrem Arbeitgeber durch.  

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Kündigung innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden muss, da ansonsten die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis zum angegebenen Kündigungstermin beendet ist. Diese Frist sollte nicht ausgeschöpft werden, insbesondere bei Ungewissheiten über den genauen Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung. Auch benötigen Kündigungsschutzklagen eine gewisse Vorbereitungszeit. Wenn Sie einen Anwalt mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage beauftragen möchten, sollten Sie den Kontakt schnellstmöglich nach Erhalt der Kündigung herstellen.

Arbeitsrecht – Grundlage für alle Fragestellungen rund um das Arbeitsverhältnis

Das Arbeitsrecht besitzt für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes eine besondere Bedeutung. Denn in ihm finden sich beispielsweise Regelungen, um arbeitsbedingte Gefahren abzuwehren oder Arbeitnehmer vor ungerechtfertigter Kündigung zu schützen. Da es kein zusammenhängendes Arbeitsgesetzbuch gibt, finden sich diese Regelungen in verschiedenen Einzelgesetzen, z. B.

  • Jugendarbeitsschutzgesetz,
  • Kündigungsschutzgesetz,
  • Arbeitszeitgesetz,
  • Betriebsverfassungsgesetz.

Das Arbeitsrecht lässt sich grob in das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht einteilen. 

Das Individualarbeitsrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Beziehungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wie z. B.

  • dem Abschluss arbeitsrechtlicher Verträge und den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten der Vertragsparteien,
  • Pflichtverletzungen des Arbeitsvertrages,
  • Beendigung des Arbeitsvertrages (z. B. durch Kündigung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses).

Das Kollektivarbeitsrecht regelt das Verhältnis der Arbeitgeber und deren Verbänden zu den Gewerkschaften, Personalräten und Betriebsräten. Wir unterstützen Sie kompetent bei der Wahrnehmung Ihrer kollektiven Rechte und Pflichten.

Arbeitsvertrag – Grundlage des Arbeitsverhältnisses

Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Vertragsparteien können Inhalt, Form und Abschluss des Arbeitsvertrages gemäß § 105 GewO zwar grundsätzlich frei vereinbaren. Allerdings ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften, den Bestimmungen eines gegebenenfalls anzuwendenden Tarifvertrages oder aus Betriebsvereinbarungen zahlreiche Einschränkungen.

Die vielfältigen und zum Teil komplizierten arbeitsrechtlichen Regelungen machen es häufig nicht leicht, einen rechtssicheren Arbeitsvertrag ohne Inanspruchnahme eines Anwalts für Arbeitsrecht zu erstellen. Denn ist der Arbeitsvertrag von den Vertragsparteien erst einmal unterschrieben worden, lassen sich nicht ohne Weiteres Verbesserungen oder Änderungen im Arbeitsvertrag vornehmen.

Arbeitszeugnis – Bescheinigung über den Verlauf des Arbeitsverhältnisses

Spätestens mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer den Anspruch von seinem Arbeitgeber ein klares und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis zu erhalten, dass sein berufliches Fortkommen nicht unberechtigt erschwert. 

Für den Arbeitnehmer ist die Qualität seiner Beurteilung im Arbeitszeugnis von entscheidender Bedeutung, um dieses im Rahmen seiner Bewerbung einem zukünftigen Arbeitgeber vorlegen zu können.

Für Arbeitgeber ist es wesentlich bei der Zeugniserstellung die berechtigten Interessen der Arbeitnehmer zu wahren, um unnötigen Streit von vornherein zu vermeiden, und gleichzeitig eine zutreffende Beurteilung über den ausgeschiedenen Mitarbeiter zu erteilen. Arbeitgeber sollten dabei auch stets beachten dem potentiellen Leser des Arbeitszeugnisses den richtigen Eindruck von dem eigenen Unternehmen zu vermitteln.

Das Arbeitszeugnis wird hinsichtlich des Umfangs in einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis unterschieden. Das einfache Arbeitszeugnis wird nur selten erstellt, z. B. bei sehr kurzen Arbeitsverhältnissen. Es enthält lediglich die Grunddaten des Arbeitsverhältnisses und keine Beurteilung von Leistung und Führung. Das qualifizierte Arbeitszeugnis enthält neben den Grunddaten des Arbeitsverhältnisses auch Details über die Tätigkeitsmerkmale, vor allem auch die Leistungs- und Führungsbeurteilung des Arbeitnehmers. Dazu gehören vor allem die Beurteilung

  • des Fachwissens,
  • der praktischen Umsetzung des Fachwissens,
  • der Teamfähigkeit,
  • der Führung gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Geschäftspartnern.

Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch darauf, falsche Formulierungen im Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber berichtigen zu lassen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kennt die Zeugnissprache und erkennt versteckte Formulierungen des Arbeitgebers, die Ihren potenziellen zukünftigen Arbeitgeber zwischen den Zeilen auf bestimmte Dinge hinweisen sollen. Mit seinem Fachwissen steht Ihnen Rechtsanwalt Kebschull hilfreich zur Seite, um Ihr Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber erfolgreich berichtigen zu lassen.

Abfindung – Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust

Manchmal ist die Entscheidung des Arbeitgeber zur Kündigung des Arbeitsvertrages nicht zu verhindern. In vielen Fällen können Sie sich als Arbeitnehmer erfolgreich gegen den Verlust des Arbeitsplatzes wehren oder wenigstens eine Abfindung erwirken. Die Abfindungshöhe ist grundsätzlich frei verhandelbar und kann neben der Höhe Ihres Gehaltes aber auch von Ihrer Betriebszugehörigkeit abhängen. In der Rechtsprechung gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Faustformel.

Im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens vertritt ein Anwalt für Arbeitsrecht Ihre Interessen, um Ihren Arbeitsplatz zu erhalten oder eine angemessene Abfindung für Sie auszuhandeln.

Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag

Nicht selten möchten Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Trennung einvernehmlich regeln.

Besteht ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis, kommt die Einigung durch einen Aufhebungsvertrag in Betracht.  Bei dessen Abschluss müssen die Arbeitgeber insbesondere darauf achten, dass sie lediglich die notwendigen Hinweise erteilen, um sich nicht unnötigen Haftungsrisiken auszusetzen. Arbeitnehmer müssen auf der Hut sein, ihre Rechte und Ansprüche nicht ungewollt preiszugeben oder negative Folgen im Hinblick auf Sozialleistungen, wie etwa eine Sperrzeit bezüglich des Arbeitslosengeld I zu riskieren.

Ist bereits von einer der Parteien eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses erklärt worden, können die Bedingungen der Beendigung und der daraus folgenden wechselseitigen Rechte und Pflichten in einem Abwicklungsvertrag vereinbart werden. Dabei sind grundsätzlich die gleichen Chancen und Risiken zu bedenken, wie im Rahmen eines Aufhebungsvertrags.

Rechtsanwalt Kebschull berät Sie bei den Verhandlungen über eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Wunsch diskret im Hintergrund oder nimmt Ihre Interessen in Ihrem Namen für Sie wahr.

Arbeitsrecht für Geschäftsführer:

Geschäftsführeranstellungsvertrag, Geschäftsführerhaftung, Beratung bei Kündigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen

Wir gestalten für Sie individuelle, auf das jeweilige Unternehmen zugeschnittene Geschäftsführeranstellungsverträge und prüfen im Vorfeld eines Vertragsschlusses die angebotenen Konditionen.  

Besonders im Bereich der Anstellung von Geschäftsführern der Handelsgesellschaften, juristischen Personen und Stiftungen sind vielfältige Besonderheiten gegenüber dem Recht der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Rechte und Pflichten des Geschäftsführer und die Folgen von Fehlleistungen sind möglichst umfassend zu regeln. Gesetzliche Normen zum Schutz der Arbeitnehmer gelten für Geschäftsführer nur im Ausnahmefall.

Im Falle der Beendigung der Geschäftsführertätigkeit durch Abberufung müssen die Möglichkeiten einer gleichzeitigen Beendigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags sorgfältig geprüft werden.

Wir unterstützen Sie im Rahmen der Verhandlungen über eine vorzeitige Beendigung eines Geschäftsführervertrages oder nehmen Ihre Rechte für Sie wahr.

In allen Fragen des Arbeitsrechts nehmen Sie bitte für eine Ersteinschätzung Kontakt mit Rechtsanwalt Quintus Kebschull auf! Er prüft Ihr Anliegen und erarbeitet mit Ihnen die weitere Vorgehensweise. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin!

Weitere Informationen zum Arbeitsrecht gibt es auch auf www.arbeitsrechte.de/ratgeber

 

Rechtsanwalt Quintus Kebschull, Duisburg

Quintus Kebschull

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