Anwaltskanzlei Klönne, Klein & Partner Duisburg

Unsere Anwälte für Mietrecht helfen Ihnen

Ihre Mieter zahlen die Miete nicht vertragsgerecht? Nach Beendigung des Mietverhältnisses erhalten Sie Ihre Wohnung mit erheblichen Beschädigungen zurück? Sie möchten einen Mietvertrag für eine Wohnung oder eine Gewerbeeinheit rechtssicher gestalten oder prüfen lassen?

Ihr Vermieter hat Ihre Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt? Sie haben einen Mietmangel und möchten die Miete mindern

Bei Fragen rund um das Mietverhältnis stehen Ihnen Carsten Marker als Fachanwalt für Mietrecht und Quintus Kebschull als Anwalt für Mietrecht zur Seite. Beide verfügen über umfangreiche Fachkenntnisse im privaten und gewerblichen Mietrecht.

Das Mietrecht bindet Eigentümer und Mieter

Aus einem Mietverhältnis können sich immer wieder Konflikte zwischen Mieter und Vermieter ergeben. Häufig handelt es sich dabei z. B. um

Das Mietrecht ist umfangreich und für Vermieter und Mieter teilweise nur schwer zu durchschauen, da es durch die Einzelfallentscheidungen der Gerichte einem ständigen Wandel unterliegt. Unsere erfahrenen Anwälte für Mietrecht prüfen die rechtliche Lage und erarbeiten mit Ihnen die bestmögliche Strategie, um Ihre Ansprüche gegenüber Ihrem Vermieter durchsetzen zu können.

Mietrecht – Regelungen für Mieter und Vermieter

Das Mietrecht ist ein umfangreiches Rechtsgebiet, welches in privates Mietrecht und gewerbliches Mietrecht unterteilt ist. Von einem privaten Mietrecht ist die Rede, wenn auf der Mieterseite eine Privatperson steht, die das Mietobjekt nicht zu unternehmerischen Zwecken mietet. Sobald ein Mietobjekt vertragsgemäß gewerblich genutzt wird, fällt es in den Bereich des gewerblichen Mietrechts. Die Vorschriften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden und regeln die Rechtsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter, so z. B.

  • die Gestaltung des Mietvertrags,
  • die Mietvertragskündigung,
  • Mietmängel
  • Schönheitsreparaturen und Maßnahmen zur Modernisierung,
  • Mieterhöhung.

Mietvertrag – Grundlage für das Mietverhältnis

Der Mietvertrag ist die Grundlage für jedes Mietverhältnis und wird in der Regel schriftlich verfasst. Im Mietvertrag werden die Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter festgehalten. Der Vermieter überlässt dem Mieter ein Mietobjekt zum Gebrauch, im Gegenzug ist der Mieter zur vereinbarten Mietpreiszahlung verpflichtet. Gesetzliche Richtlinien ergänzen Vertragsinhalte, die im Mietvertrag nicht berücksichtigt wurden.

Im Normalfall schließen Vermieter und Mieter einen unbefristeten Mietvertrag ab, der durch Kündigung beendet werden kann. Der Mieter kann das Mietverhältnis innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist ohne Angabe von konkreten Gründen schriftlich kündigen, während der Vermieter seine Kündigung begründen muss.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen befristeten Mietvertrag abzuschließen. Jedoch kann dieser nicht grundlos abgeschlossen werden. Der Vermieter muss dem Mieter den Grund für den befristeten Mietvertrag schriftlich mitteilen. Mögliche Gründe wären beispielsweise, dass,

  • der Vermieter nach Ablauf des befristeten Mietvertrages die Wohnung selber nutzen möchte,
  • der Abriss des Hauses geplant ist,
  • er das Haus grundlegend umbauen möchte.

Wenn der Vermieter die Miete erhöht

Der Vermieter kann eine Mieterhöhung verlangen, wenn er Baumaßnahmen durchführen lässt, die zu einer nachhaltigen Verbesserung des Mietobjektes oder zu Energie- oder Wassereinsparungen führen. Energetische Modernisierungen sind allerdings nur dann gerechtfertigt, wenn sie auch tatsächlich am Ende Energie einsparen.

Der Vermieter hat den Mieter mindestens drei Monate, bevor die geplanten Modernisierungsarbeiten beginnen, schriftlich zu informieren und die Maßnahmen zu begründen. Wurden die geplanten Modernisierungsmaßnahmen nicht fristgemäß vom Vermieter angekündigt, kann der Vermieter erst nach neun Monaten eine Mieterhöhung durchführen.

Sind die Modernisierungsarbeiten abgeschlossen, kann der Vermieter bis zu 11 Prozent der aufgewendeten Modernisierungskosten auf den Mieter umzulegen. Für Erhaltungsmaßnahmen, die der Vermieter im Zuge der Modernisierungsmaßnahme durchführen ließ, ist keine Mieterhöhung zulässig.

Unsere Anwälte für Mietrecht prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe die Mieterhöhung Ihres Vermieters gerechtfertigt ist.

Unsere Anwälte für Mietrecht – kompetente Beratung bei Konflikten mit dem Vermieter

Vor allem im privaten Mietrecht kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Vermieter und Mieter. Immer wieder handelt es sich dabei um vertragliche Klauseln, die im Mietvertrag enthalten sind und von den Gerichten als unwirksam erklärt wurden, oder der Vermieter meldet Eigenbedarf an. Aber auch Mietminderungen oder Mieterhöhungen können zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter führen.

Ohne kompetente Beratung ist das Mietrecht mit den ständig neuen Einzelfallentscheidungen der Gerichte für Vermieter und Mieter oft schwer zu durchschauen. Unsere Anwälte für Mietrecht verfügen nicht nur über das Fachwissen und die entsprechende Erfahrung, sondern sind hinsichtlich der jeweiligen Einzelfallentscheidungen der Gerichte stets auf dem aktuellen Stand. Sie prüfen die rechtliche Ausgangssituation und erarbeiten mit Ihnen eine Strategie, wie Sie Ihre Interessen durchsetzen können.

Sie möchten eine rechtssichere Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen? Sie möchten die Miete wegen Mängel in der Wohnung mindern? Nehmen Sie Kontakt mit unseren Anwälten für Mietrecht auf. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin!

Rechtsanwalt & Notar Carsten Marker, Duisburg

Carsten Marker

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für:

  • Miet- und Wohnungs­eigentumsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:

Rechtsanwalt Quintus Kebschull, Duisburg

Quintus Kebschull

Rechtsanwalt 

Tätigkeitsschwerpunkte: