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Ihr Notar in Duisburg – neutral und verschwiegen

Unser Notar in Duisburg unterstützt Sie bei der Gestaltung von rechtlich bindenden Verträgen. Selbst bei einem schwierigen Sachverhalt erhalten Sie eine rechtssichere Lösung, die Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt!

Sie möchten ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung kaufen oder verkaufen? Als Notar in Duisburg unterstützen wir Sie gerne bei der individuellen Vertragsgestaltung!

Welche Voraussetzungen muss ein Notar erfüllen?

Besonders erfahrene und qualifizierte Juristen werden gemäß § 3 Abs. 1 BNotO vom Justizministerium zum Notar bestellt. Ein Notar untersteht als Träger eines öffentlichen Amtes der Aufsicht der Notarkammer, der Gerichte sowie des Justizministeriums, die die ordnungs- und gesetzmäßige Erfüllung der notariellen Aufgaben überwachen. Per Gesetz ist er verpflichtet, sich regelmäßig in seinem Fachbereich fortzubilden. Dadurch hat er genaue Kenntnisse über die aktuellen Entwicklungen in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung, was für eine kompetente Beratung seiner Klienten von großer Bedeutung ist.

Anwaltsnotare in Duisburg bzw. Nordrhein-Westfalen müssen mindestens fünf Jahre Berufserfahrung nachweisen. Zusätzlich müssen sie als Anwalt in ihrem Amtsbereich drei Jahre ohne Unterbrechung hauptberuflich tätig gewesen sein und die notarielle Fachprüfung erfolgreich bestanden haben.

Was macht einen Notar aus?

Gemäß § 2231 BGB ist der Notar zu einem unabhängigen und unparteiischem Handeln verpflichtet. Als neutraler und kompetenter Berater steht er Ihnen in allen schwierigen und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Seite. Als Notar ist er zur Neutralität verpflichtet, aber auch zur Verschwiegenheit Dritten gegenüber. Er gewährleistet, dass persönliche, aber auch wirtschaftliche Verhältnisse, die Sie ihm anvertraut haben, bei der Vertragsgestaltung eine optimale Berücksichtigung finden. Ein Notar berät die Vertragsparteien über mögliche Vertragsinhalte und deren rechtliche Bedeutung. Dabei stellt er sicher, dass zwischen den Vertragsparteien ein Gleichgewicht besteht und unerfahrene Beteiligte keine Benachteiligung erfahren.

Die Aufgabenbereiche eines Notars

Ein Notar unterstützt Sie bei der Gestaltung von Rechtsgeschäften und vermittelt als neutraler Berater gleichzeitig zwischen den jeweiligen Vertragsparteien. Zu seinen Hauptaufgaben gehören

  • das Beurkunden von Willenserklärungen jeglicher Art,
  • das Beglaubigen von Abschriften, Unterschriften oder Handzeichen,
  • das Durchführen von freiwilligen Versteigerungen,
  • das Vermitteln bei Erbauseinandersetzungen,
  • das Verwahren von Wertpapieren und – gegenständen.

Da Rechtsgeschäfte auch für die Zukunft oftmals eine große Tragweite für alle Beteiligten haben, ist die Mitwirkung eines Notars in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben und beispielsweise erforderlich

a) im Immobilienrecht

  • beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks,
  • bei der Bestellung von Grundpfandrechten etc.

b) im Erbrecht

  • bei der Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrags, wobei die Beglaubigung eines Testaments freiwillig ist,
  • beim Verzicht auf den Erb- oder Pflichtteil,
  • bei Erbauseinandersetzungen etc.

c) im Familienrecht

  • bei der Gestaltung eines Ehevertrags, Scheidungs- oder Partnervertrags,
  • bei Adoptionen und Sorgerechtsangelegenheiten etc.

d) im Unternehmensrecht

  • bei der Gründung oder Umgestaltung einer Kapitalgesellschaft,
  • beim Verkauf von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft,
  • bei der Anmeldung zum Handelsregister etc.

Welche Vorteile bieten ein Notar bzw. eine notarielle Urkunde?

Der Notar garantiert seinen Klienten ein hohes Maß an Neutralität und Unabhängigkeit. Ist ein Anwaltsnotar in seiner Eigenschaft als Notar in einer Angelegenheit tätig, darf er grundsätzlich in derselben Angelegenheit nicht mehr als Anwalt tätig sein und umgekehrt.

Eine notarielle Urkunde bietet Sicherheit in allen Vertragsfragen und besitzt eine hohe Beweiskraft über Jahrzehnte hinweg. Einmal getroffene Vereinbarungen werden in der notariellen Urkunde unwiderlegbar festgehalten. Der Urkundeninhalt wird auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Vertragspartner abgestimmt und bezieht alle notwendigen Gesichtspunkte mit ein. Durch besondere Formvorschriften werden die Vertragspartner so vor einem übereilten Handeln und den daraus resultierenden Folgen geschützt.

Zahlungsansprüche auf der Grundlage einer notariellen Urkunde können unverzüglich vollstreckt werden, ohne ein Gericht einschalten zu müssen. Die Behörden vertrauen auf die Richtigkeit der notariellen Urkunde, die eine bindende Beweiskraft haben. Mit Brief und Siegel ist die notarielle Urkunde zudem der Inbegriff der Rechtssicherheit, was auf die Sorgfalt der Notare zurückzuführen ist. Auch im Falle eines Rechtsstreits gelten notarielle Urkunden als verlässliche und wichtige Beweisstücke, deren Richtigkeit nicht erst bewiesen werden muss.

Bei Grundstücksverkäufen besteht die Möglichkeit, das der Notar für diesen Fall ein sogenanntes Anderkonto einrichtet, auf welches das Geld eingezahlt wird, welches der Verkäufer mit Inkrafttreten des Kaufvertrags erhält. So ist für beide Seiten gewährleistet, dass das Geld im Falle eines Rechtsstreits nicht verloren geht, sondern bis zur endgültigen Entscheidung beim Notar als neutrale Person verbleibt.

Die Kosten des Notars richten sich nach dem Transaktionswert und beinhalten neben der vorausgehenden Beratung auch die Anfertigung eines Entwurfs sowie die Gebühr für die notarielle Beurkundung, unabhängig davon, wie viel Zeit vergeht.

Sie möchten Ihren Nachlass regeln oder einen wichtigen Vertrag abschließen? Gerne unterstützt unser Notar in Duisburg Sie bei der rechtswirksamen Erklärung Ihres Willens durch Beurkundung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Notartermin!

Rechtsanwalt & Notar Carsten Marker, Duisburg

Carsten Marker

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für:

  • Miet- und Wohnungs­eigentumsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Maklerrecht
  • Immobilienrecht