Anwaltskanzlei Klönne, Klein & Partner Duisburg

Ihr Fachanwalt für Erbrecht – rechtssichere Regelung Ihres Nachlasses

Das Erbrecht ist recht komplex und facettenreich, was es für den Laien unübersichtlich macht. Oftmals kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen den Erben, weil das Testament ungenaue oder widersprüchliche Formulierungen enthält.

Ein Fachanwalt für Erbrecht hilft Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung Ihres Testaments, um spätere Auseinandersetzungen unter Ihren Erben zu vermeiden.

Annahme des Erbes nicht immer empfehlenswert

Als naher Verwandter eines Erblassers können Sie durch die gesetzliche Erbfolge ohne Testament zum Erben werden. Grundsätzlich haben Sie innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis Ihrer Erbenstellung die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen. Hier sollte unverzüglich anwaltlicher Rat eingeholt werden, um den Beginn und das Ende der Ausschlagungsfrist sicher bestimmen zu lassen. Denn Sie erben nicht nur das Recht am Vermögen, sondern auch möglicherweise vorhandene Schulden des Erblassers. Eine Ablehnung des Erbes kann dann für Sie günstiger ausfallen. Demgegenüber ist eine Annahmeerklärung nicht erforderlich. Sie werden – wenn Sie zum Erben durch das Gesetz oder durch ein Testament berufen sind – automatisch Erbe.

Testament – Absicherung und Versorgung enger Verwandter

In der Regel soll ein Testament im Todesfall die Versorgung des Ehepartners bzw. den eingetragenen Lebenspartner und der eigenen Kinder absichern. Als Erblasser können Sie Ihren Nachlass unabhängig von der gesetzlichen Erbfolge im Testament selber regeln und auch Dritte oder Organisationen mit berücksichtigen.

Häufig enthält der letzte Wille jedoch ungenaue oder widersprüchliche Formulierungen, die später zu Auseinandersetzungen zwischen Ihren Erben führen können.

Da sich jeder Sachverhalt anders darstellt und um spätere Erbauseinandersetzungen zu vermeiden, ist es empfehlenswert, den Rat eines Anwalts für Erbrecht einzuholen.

Handschriftlich oder notariell – beides ist möglich

Generell ist es Ihnen überlassen, ob Sie Ihr Testament

  • handschriftlich selbst verfassen oder
  • notariell beurkunden lassen.

Allerdings ist ein handschriftliches Testament nur dann gültig, wenn Sie es komplett per Hand verfasst und unterzeichnet haben. Sie können es für sich alleine oder mit Ihrem Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner gemeinschaftlich verfassen. Das gemeinschaftliche Testament kann von Ihnen eigenhändig verfasst und unterzeichnet werden. Ihr Partner erklärt anschließend ebenfalls handschriftlich die Übereinstimmung der niedergeschriebenen Regelungen mit seinem Willen und unterschreibt am Ende. Anschließend sollten Sie Ihr handschriftliches Testament gut verwahren, damit es nicht verloren geht. Sie können es auch – wie ein notarielles Testament – in amtliche Verwahrung geben.

In unserer Kanzlei können Sie sich anwaltlich zur Errichtung eines selbst geschriebenen Testaments beraten lassen oder ein Testament notariell beurkunden lassen. Auch der Notar bespricht mit Ihnen das Testament im Einzelnen.

In vielen Fällen ist ein Erbschein erforderlich

Der Erbschein ist der öffentliche Erbnachweis für Versicherungen, Banken, Behörden usw. Wurden Immobilien vererbt, muss der Erbschein dem Grundbuchamt zur Umschreibung vorgelegt werden. Auch an das Bankkonto des Erblassers kommen Sie in der Regel nicht ohne Erbschein. Als Erbe müssen Sie diesen beim Nachlassgericht des zuständigen Amtsgerichts beantragen. Er enthält

  • den Namen des Erblassers mit Zeitpunkt des Todes,
  • eine detaillierte Aufstellung der Erben mit der jeweiligen Erbquote,
  • evt. Auflagen, die dem Erben gemacht wurden.

Da das Nachlassgericht eindeutige Nachweise benötigt, um den Erbschein auszustellen, müssen Sie

  • das Testament,
  • Nachweise zum Grad der Verwandtschaft,
  • Personenstandsurkunden

vorlegen. Wird Ihr Erbscheinsantrag vom Nachlassgericht abgelehnt, ist eine Beschwerde zum Oberlandesgericht möglich.

Erweist sich ein erteilter Erbschein als unrichtig, kann das Nachlassgericht diesen zurückfordern und einziehen, da er ungültig ist.

Anspruch auf Pflichtteil nur bei engen Verwandten

Gemäß § 2303 BGB haben nur engste Familienmitglieder einen gesetzlichen Anspruch auf den zu erwartenden Nachlass, unabhängig davon, ob ein Kontakt zum Erblasser bestand. Dazu gehören

  • der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner,
  • die Kinder des Erblassers,
  • die Enkelkinder, wenn deren Eltern nicht mehr leben,
  • die Eltern des Erblassers.

Keinen Anspruch auf einen Pflichtteil haben Geschwister oder Großeltern des Erblassers sowie entfernte Verwandte.

Der Pflichtteil kann verlangt werden, wenn die Pflichtteilsberechtigten teilweise oder ganz von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. In Ausnahmefällen können einige schwere Straftaten zu einer kompletten Enterbung ohne Anspruch auf einen Pflichtteil führen.

Im Pflichtteilsrecht existieren viele Sonderbestimmungen, die zu etwaigen Ergänzungsansprüchen führen können, auch wenn der Pflichtteilsberechtigte nicht von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht kann Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen.

Häufig Erbauseinandersetzungen unter Miterben

Bei einer Miterbengemeinschaft handelt es sich um eine Gesamthandsgemeinschaft. Grundsätzlich kann die Miterbengemeinschaft den Nachlass des Erblassers nur gemeinsam verwalten. Auch über einzelne Gegenstände des Nachlasses kann sie nur gemeinschaftlich verfügen.

Aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen kommt es häufig zu schwierigen Auseinandersetzungen unter den Miterben. Denn jeder Miterbe ist mit einer bestimmten Quote Eigentümer am Nachlass. Dieser Eigentumsanteil verbleibt jedoch im Nachlass und gehört allen Erben gemeinschaftlich. Bei Auseinandersetzungen kann jeder Miterbe das zuständige Nachlassgericht um Vermittlung ersuchen. Dieses kann jedoch keine Sanktionen gegen unwillige Miterben verhängen. Ein Kompromissvorschlag muss von allen Miterben angenommen werden. Können sich die Miterben nicht einigen und sind komplett zerstritten, bleibt als letzte Möglichkeit oftmals nur noch die Teilungsversteigerung. Das führt dann dazu, dass z.B. eine geerbte Immobilie meistbietend versteigert wird.

Erfahren Sie hier wichtige Details zum Thema Testament.

Bei Auseinandersetzungen innerhalb einer Miterbengemeinschaft ist ein Fachanwalt für Erbrecht der richtige Ansprechpartner. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Fachanwalt Medizinrecht Dr. Tobias Branz

Dr. Tobias Branz

Rechtsanwalt

 

Fachanwalt für:

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Arzthaftungsrecht
  • Erbrecht
  • Energieversorgungsrecht

Mitglied der:

  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht