Anwaltskanzlei Klönne, Klein & Partner Duisburg

Ihr Anwalt für Versicherungsrecht

Als Fachanwalt für Versicherungsrecht steht Ihnen Michael Mohr mit seiner langjährigen Erfahrung zur Seite, um Ihre berechtigten Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung geltend zu machen und erfolgreich durchzusetzen.

Nehmen Sie Kontakt mit Michael Mohr auf, um Ihre Fragen aus Anlass eines Versicherungsfalles zu besprechen.

Damit Ihnen Ihr Versicherungsvertrag auch wirklich hilft

Der Abschluss von Versicherungsverträgen dient in vielen privaten Bereichen dem Zweck, ein unerwartetes Ereignis abzusichern und mögliche finanzielle Risiken zu mindern. Häufig entsteht jedoch zwischen Versicherungsnehmer und Versicherung ein Streit über die Leistungspflicht, wenn sich das abgesicherte Risiko zum Nachteil des Versicherungsnehmers realisiert hat.

Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht ist der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung erfolgreich geltend machen wollen. Denn häufig ist die Zahlungsablehnung der Versicherung rechtlich fragwürdig und muss juristisch überprüft werden.

Versicherungsrecht – was bedeutet das?

Das Versicherungsrecht beinhaltet das Vertragsrecht für die Versicherungsverträge, die die Grundlage für die Rechtsbeziehung zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungen sind.

Nach Abschluss des Versicherungsvertrages übernimmt die Versicherung die Verpflichtung, einen eingetretenen Schadensfall zu regulieren. Häufig kommt es dabei jedoch zu Streitigkeiten zwischen den Parteien. Viele Versicherungen versuchen einen bestehenden Versicherungsvertrag durch Anfechtung, Rücktritt oder gar Kündigung aufzulösen und die Versicherungsleistung abzulehnen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die Versicherung der Auffassung ist, der Versicherungsnehmer habe bei Abschluss des Vertrages falsche Angaben gemacht.

Das allgemeine Versicherungsrecht beschäftigt sich mit Auseinandersetzungen zwischen Versicherungsnehmern und privaten Versicherungen aus den Bereichen

a) Personenversicherung ( z. B. Kranken- oder Krankenzusatzversicherung, Rentenversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung)

b) Sachversicherung (z. B. Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung, Kfz-Kaskoversicherung, Reiseversicherung)

c) Vermögensversicherung (z. B. Rechtsschutzversicherung, Privat- oder Berufshaftpflichtversicherung, Restschuldversicherung)

Wann die Versicherung nicht zahlt

Bei Sachversicherungen kann die Versicherung die Leistungszahlung mit der Begründung ablehnen, dass

  • die erste Prämie vom Versicherungsnehmer noch nicht gezahlt worden sei,
  • die Anspruchsvoraussetzungen nicht vorliegen würden,
  • der Versicherungsnehmer gegen Vertragsvereinbarungen verstoßen habe,
  • der Versicherungsnehmer eine Gefahrerhöhung zu verantworten habe.

Es kann aber auch vorkommen, dass die Versicherung dem Versicherungsnehmer ein Vergleichsangebot unterbreitet, welches erheblich unter dem tatsächlichen Schaden liegt.

Auch bei Personenversicherungen kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Versicherungsnehmern und Versicherungen. So wird bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Ablehnung häufig damit begründet, dass keine Berufsunfähigkeit vorliege und die Berufsunfähigkeitsversicherung daher nicht in Anspruch genommen werden könne.

Auch bei einer Lebensversicherung gibt es immer wieder Auseinandersetzungen mit dem Versicherungsnehmer oder dessen Hinterbliebenen um die Frage, wer der tatsächliche Bezugsberechtigte der Leistung sei. Aber auch die Höhe der Leistung kann zu Streitigkeiten führen, wenn sich der Versicherungsnehmer eine höhere Zahlung erhofft hat oder ihm vor dem Ablauftermin eine höhere Versicherungssumme zugesagt wurde.

Fachanwalt für Versicherungsrecht – Verhandlung auf Augenhöhe

Da es sich bei Versicherungen um Privatunternehmen handelt, ist ein Widerspruch gegen die Zahlungsverweigerung nicht möglich aber schnelles Handeln erforderlich, sobald eine Ablehnung der Versicherung erfolgt ist.

Als spezialisierter Anwalt für Versicherungsrecht unterstützt Sie Michael Mohr bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung, wenn diese die Zahlung verweigert. Er nimmt eine umfassende Prüfung des Versicherungsvertrags mit seinen oft komplexen Versicherungsbedingungen vor und erarbeitet mit Ihnen die richtige Vorgehensweise. Als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Versicherungsrecht beschäftigt sich Michael Mohr mit den aktuellen Fragestellungen des Versicherungsrechts und ist über die aktuelle Entwicklung im Versicherungsrecht stets informiert. Mit seiner fachlichen Kompetenz und jahrelangen Erfahrung als Fachanwalt für Versicherungsrecht ist er in der Lage, die Verhandlungen mit Ihrer Versicherung fachlich richtig zu führen. Sollte eine außergerichtliche Einigung mit Ihrer Versicherung nicht möglich sein, wird er ein durchzuführendes Klageverfahren mit Ihnen und mit einer etwa zu Ihren Gunsten bestehenden Rechtsschutzversicherung abstimmen.

Nehmen Sie die Ersteinschätzung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Versicherungsrecht in Anspruch, um Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung geltend zu machen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Fachanwalt Medizinrecht Dr. Tobias Branz

Michael Mohr

Rechtsanwalt

 

Fachanwalt für:

  • Familienrecht
  • Versicherungsrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Familienrecht
  • Versicherungsrecht
  • Kreditvertragsrecht

Mitglied der:

  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht