Fundierte Beratung im Wohnungseigentumsrecht
Der Erwerb einer eigenen Wohnung ist nicht nur finanziell ein großer Schritt. Aufgrund des Wohnungseigentumsgesetzes entstehen auch viele neue Rechtsfragen. Gerade wenn es zu Problemen kommt ist dann kompetenter und schneller Rat wichtig.
Vereinbaren Sie bei Schwierigkeiten mit Ihren Miteigentümern immer möglichst rasch einen Termin. Alternativ können Sie sich aber auch bereits vor dem Kauf einer Wohnung eingehend zu allen Fragen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) beraten lassen.
Ihr Fachanwalt beim Wohnungseigentumsrecht
Der Erwerb einer eigenen Wohnimmobilie ist für viele Käufer die größte Ausgabe in Ihrem Leben. Entsprechend gut sollte dieser Schritt geplant sein. Das gilt vor allem dann, wenn Sie eine Wohnung kaufen möchten. In diesem Fall verhält es sich rechtlich so, dass Sie Miteigentümer am Grund und Boden werden, auf dem das Gebäude steht, in dem sich Ihre Wohnung befindet. Sie bilden daher automatisch eine Eigentümergemeinschaft mit den anderen Bewohnern des Hauses bzw. mit deren Vermietern.
Die gemeinsam genutzten Teile der Wohnanlage wie Treppenhaus, Fahrstuhl, Tiefgarage etc. unterliegen auch einer gemeinsamen Verantwortung der Eigentümer. Hier kann es bereits zu Unstimmigkeiten kommen, ob die Verwaltung in Eigenregie erfolgen soll oder eine Hausverwaltung beauftragt wird. Später kann es dann zu Fragen nach Reparaturen und Renovierungen kommen. Über alle diese Fragen wird regelmäßig in der Eigentümerversammlung diskutiert.
Die verschiedenen rechtlichen Beziehungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft sind zentral im WEG geregelt. Hierin sind die Rechte der Wohnungseigentümerversammlung genauso geregelt wie die Pflichten des Verwalters sowie des Verwaltungsbeirats. Hinzu kommen Bestimmungen, in welcher Form Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung getroffen werden und wie diese angefochten werden können.
Warum ein Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht wichtig ist
Wenn es zu Problemen innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kommt, treten diese meist im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung zutage. Wenn in bestimmten Fragen keine Einigkeit unter den Miteigentümern erzielt werden kann, erfolgen Beschlüsse gemäß § 25 Abs. 1 WEG nach dem Mehrheitsprinzip. Wenn Sie dann zur unterlegenen Seite gehören, haben Sie zur Änderung des Beschlusses keine andere Möglichkeit, als Klage zu erheben. Eine solche Klage kann durchaus sinnvoll sein, weil es immer wieder vorkommt, dass die Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten.
Ob ein Beschluss anfechtbar ist oder nicht, sollten Sie in jedem Fall durch einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht prüfen lassen. In einfach gelagerten Fällen lässt sich diese Frage oft bereits im Rahmen eines ersten Beratungsgesprächs klären. Wenn der Beschluss in dieser Form nicht hätte ergehen dürfen, steht im nächsten Schritt die Einreichung einer Klage an. Hierfür setzt § 45 WEG eine Frist von nur einem Monat. Diese Frist beginnt zu laufen, sobald der Beschluss durch die Wohnungseigentümerversammlung getroffen wird. Eine fundierte Einarbeitung in die juristischen Feinheiten des WEG dürfte Ihnen innerhalb dieses Zeitraums nicht möglich sein. Umso sinnvoller ist es daher, von Anfang an mit einem Fachanwalt zusammenzuarbeiten.
Probleme gar nicht erst entstehen lassen
Ein Streit innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann sich an den unterschiedlichsten Punkten entzünden. Häufig sind die Probleme zu Anfang klein. Wenn dann zu viel Zeit vergeht, bevor die Wohnungseigentümerversammlung einberufen wird, haben sich diese Probleme oft bereits verselbständigt. Die Fronten treffen dann oft ungebremst aufeinander. Erschwert wird die Situation häufig noch dadurch, dass nicht alle Eigentümer an der Versammlung direkt teilnehmen. Das WEG eröffnet diesen jedoch die Möglichkeit, sich mittels elektronischer Kommunikation mit einzuschalten (§ 23 Abs. ! WEG). Häufig genug sind diese per Telefon oder E-Mail abgegebenen Stimmen das berühmte Zünglein an der Waage.
Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen macht es Sinn, dass Sie sich bei auftretenden Problemen frühzeitig um einen Beratungstermin bei einem Fachanwalt für das WEG kümmern. Dieser kann Ihnen dann genau auseinandersetzen, wie sich der Fall juristisch gestaltet. Präpariert mit diesem Wissen gestaltet sich die Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung in der Regel deutlich einfacher, weil die Rechtslage klar dargelegt werden kann.
Ärger mit der Verwaltung
Nicht immer aber muss es bei Problemen um einen Streit innerhalb der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gehen. Genauso können sich Schwierigkeiten mit dem bestellten Verwalter ergeben. Wenn diesem Versäumnisse vorzuwerfen sind, hat die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Möglichkeit, gemeinsam Klage zu erheben. Auch in einem solchen Fall ist es in aller Regel sinnvoll, den Rechtsstreit von Beginn an durch einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht führen zu lassen. Anderenfalls werden schnell wichtige Punkte übersehen oder Fristen versäumt.
Unabhängig davon, ob es Ihnen um eine Neuregelung der Nutzung des gemeinsamen Außenbereichs oder Nachfragen zur Abrechnung von Nebenkosten für Gemeinschaftsanlagen geht, sollten Sie in jedem Fall mit einem Fachmann zusammenarbeiten. Vereinbaren Sie daher immer möglichst rasch einen ersten Beratungstermin, um auftretende Probleme möglichst schnell und einfach lösen zu lassen. Nehmen Sie Kontakt mit unseren Anwälten für Wohnungseigentumsrecht auf. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin!
Carsten Marker
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für:
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Mietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Maklerrecht
Quintus Kebschull
Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Arbeitsrecht
- Miet– und WEG-Recht
- Gesellschaftsrecht