Anwaltskanzlei Klönne, Klein & Partner Duisburg

Ihr Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – fachliche Unterstützung bei Streitigkeiten zwischen Bauherr und Architekt

Bei Bauprojekten kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen dem Bauherrn und dem von ihm beauftragten Architekten. Mal gibt es Probleme wegen unklarer Formulierungen im Architektenvertrag, mal gibt es Streit um Haftungs- oder Honorarfragen. Mit meinem Fachwissen unterstütze ich Sie kompetent als Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Das Architektenrecht regelt die Beziehung zwischen Bauherr und Architekt

Nicht nur die Pflichten von Bauherr und Architekt werden im Architektenrecht geregelt, sondern auch deren Rechte. Da es kein einheitliches Gesetzbuch gibt, setzt sich das Architektenrecht aus zahlreichen Rechtsvorschriften, u.a. der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), und den Vorschriften aus dem BGB zusammen. Viele Rechtsfragen werden zudem durch die Einzelfall-Rechtsprechung der Gerichte entschieden.

Architektenvertragsrecht – rechtssichere Vereinbarungen zwischen Bauherr und Architekt

Beim Architektenvertrag handelt es sich in der Regel um einen Werkvertrag gemäß §§ 631 ff. BGB, der sowohl mündlich, als auch schriftlich geschlossen werden kann. In ihm wird festgelegt, wann und wie der Architekt welche Leistungen zu erbringen hat und welches Honorar er für seine Leistungen erhält. 

Bei der Erstellung des Architektenvertrages sollten Sie einen Fachanwalt für Architektenrecht hinzuziehen. Nur mit einem professionell und individuell auf den Einzelfall abgestimmten Architektenvertrag können Sie mögliche Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten über zu erbringende Leistungen oder die Höhe des Architektenhonorars vermeiden.

Architektenhaftungsrecht – Ansprüche bei Planungs- oder Bauüberwachungsfehlern

Dem Architekten können während seiner Tätigkeit für den Bauherrn verschiedenartige Fehler unterlaufen. Beim Architektenhaftungsrecht geht es um die Frage, ob der Architekt dem Bauherrn gegenüber für Planungs- oder Bauüberwachungsfehler haftet. Die Haftung setzt ein pflichtwidriges Tun oder Unterlassen des Architekten voraus, das nur festgestellt werden kann, indem die genaue Planungs- und Bausituation analysiert und ermittelt wird. Oftmals haben Bauschäden mehrere Ursachen, so dass auch die ausführenden Unternehmen und andere Planer als Beteiligte in Frage kommen. Dem Architekten werden durch die Rechtsprechung umfangreiche Beratungspflichten auferlegt. 

Im Falle einer Auseinandersetzung zwischen Bauherr und Architekt empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Architektenrecht möglichst frühzeitig hinzuzuziehen, um Ansprüche gezielt durchsetzen bzw. abwehren zu können. Gerade das Geflecht aus den Verantwortlichkeiten verschiedener Beteiligter erfordert die Kenntnisse der Zusammenhänge des Architektenrechts.

Architektenhonorarrecht – die berechtigte Vergütung des Architekten

Ob der Architekt einen Honoraranspruch hat und in welcher Höhe der Anspruch durchsetzbar ist, hängt von vielen Faktoren ab. Vertragliche Vorgaben, gesetzliche Vorschriften und die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) gilt es zu beachten. Darüber hinaus ist die Frage zu klären, ob der Honoraranspruch fällig ist, oder ob dem Bauherrn aufgrund von Mängelansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.

Sollte es hierbei zu einer Auseinandersetzung zwischen Architekt und Bauherrn kommen, kann der Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Ihnen helfen, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen oder den Anspruch gerichtlich durchzusetzen.

Sie möchten den Architektenvertrag für Ihr Bauprojekt individuell und rechtssicher gestalten? Gerne unterstützen wir Sie als Fachanwalt für Architektenrecht dabei. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin.

Weitere Informationen zum Architektenrecht gibt es auch auf https://www.anwalt.org/baurecht/

Fachanwalt Medizinrecht Dr. Tobias Branz

Martin Klönne

Rechtsanwalt

Fachanwalt für:

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Bau- und Architektenrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht

Mitglied der:

  • Arbeitsgemeinschaft Bau- und Architektenrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht