Anwaltskanzlei Klönne, Klein & Partner Duisburg

Rechtssicher durch den Verkehr: Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

Im Straßenverkehr kommt es täglich tausendfach zu Rechtsverstößen. Neben unberechtigten Kürzungen bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen nach Verkehrsunfällen gilt es, Bußgelder abzuwehren und sich gegen den Vorwurf strafbarer Handlungen zu verteidigen. Weil in der Regel viel auf dem Spiel steht, ist kompetenter Rat durch einen Fachanwalt besonders wichtig.

Kontaktieren Sie uns daher umgehend, wenn es um Ansprüche aus einem Verkehrsunfall geht, oder wenn Sie Post von der Polizei, der Bußgeldstelle oder der Staatsanwaltschaft erhalten haben. Je früherer Sie einen Beratungstermin vereinbaren, desto schneller und effektiver können wir Ihnen helfen. 

Verkehrszivilrecht

Wenn es zu einem Verkehrsunfall kommt, lässt sich die Schuld am Unfall oft nicht eindeutig zuordnen. Häufig haben mehrere Verkehrsteilnehmer ihre Sorgfaltspflichten gleichzeitig verletzt. Dann geht es darum, zu klären, welche Haftungsquoten dem Unfall angemessen sind. Außerdem geht es gegebenenfalls auch darum, festzustellen, welche Schäden durch den Unfall entstanden sind, und darum, diese Ansprüche durchzusetzen. Noch komplizierter wird es, wenn es im Rahmen des Unfalls zu Personenschäden gekommen ist. Dann geht es häufig um die Klärung der Frage, in welcher Höhe dem Betroffenen ein Schmerzensgeld zusteht. All diese Probleme bedürfen spezifischer Kenntnisse und einer sorgfältigen Bearbeitung. Dies wird durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht sichergestellt.  Da die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners bei voller Haftung in der Regel verpflichtet ist, auch die Anwaltskosten des Geschädigten zu erstatten, ist es auch bei scheinbar eindeutiger Sachlage sinnvoll, einen Verkehrsanwalt aufzusuchen, um sich bei der Geltendmachung der Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gut beraten und vertreten zu lassen.

Bußgeldrecht

Juristische Unterstützung ist im Straßenverkehr auch bei Verkehrsverstößen sinnvoll, die nicht im Zusammenhang mit Unfällen stehen. Dabei stellen die meisten Verstöße im Straßenverkehr keine Straftaten, sondern Ordnungswidrigkeiten dar. Wenn es um das Parken im Halteverbot oder eine geringe Geschwindigkeitsübertretung geht, wird ein Bußgeld fällig. Bei schwereren Verstößen können zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und ein ein- oder mehrmonatiges Fahrverbot drohen. Insbesondere ein Fahrverbot kann sowohl beruflich, als auch privat erhebliche Konsequenzen haben. Dabei hält eine Vielzahl der angeblichen Verkehrsverstöße einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Diese Überprüfung kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht vornehmen. Dem Fachanwalt ist es möglich, bei der zuständigen Behörde Akteneinsicht zu erhalten, um die Bußgeldakte auf Mess- oder Verfahrensfehler zu überprüfen. Darüber hinaus kann ein Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen, ob bei ordnungsgemäßer Messung die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Fahrverbots gegen angemessene Erhöhung der Geldbuße vorliegen. Nicht nur Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen können mit anwaltlicher Hilfe überprüft werden. Auch u.a. folgende Bußgeldverstöße sollten anwaltlich begleitet werden:
  • Benutzung des Handys am Steuer
  • Verletzung der Vorfahrtsregeln
  • Rotlichtverstöße
  • Alkoholverstöße

Verkehrsstrafrecht

Besonders ernst wird es für den Betroffenen, wenn ihm strafrechtlich relevante Handlungen im Straßenverkehr vorgeworfen werden. Kommt es z.B. aufgrund von Fahrlässigkeit zu einer Verletzung eines anderen Verkehrsteilnehmers, wird ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Gleiches gilt bei Trunkenheit am Steuer oder bei der Einnahme von Drogen vor Fahrtantritt. Auch der Vorwurf der Unfallflucht kann für den Betroffenen erhebliche Konsequenzen, insbesondere für die Fahrerlaubnis, haben. Vertritt sich der Betroffene selbst, erkennt er oft nicht die für seinen Fall maßgeblichen Aspekte, zumal er im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt keine Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen und auf den konkreten Vorwurf nicht gezielt eingehen kann. Für eine erfolgreiche Vertretung ist es sinnvoll, bereits frühzeitig einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, also schon vor der ersten Äußerung gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Vor der Abstimmung mit dem Anwalt sollte der Betroffene von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Auch fällt der persönliche Auftritt vor Gericht deutlich leichter, wenn die eigene Aussage und die Strategie in der Hauptverhandlung im Vorfeld eingehend mit einem Verkehrsanwalt besprochen wurden. 

Verkehrsverwaltungsrecht

Sollte die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, liegt eine verwaltungsrechtliche Streitigkeit vor. Unabhängig davon, ob die Entziehung mit einem Alkohol- oder Drogenverstoß im Zusammenhang steht, ob eine MPU droht oder ob sich zu viele Punkte in Flensburg angesammelt haben, ist es wichtig, die Verfahrensschritte der Verwaltung im einzelnen nachvollziehen zu können, um den Verwaltungsgang auf eventuelle Fehler überprüfen zu können. Auch hier ist die Akteneinsicht zur Prüfung von wesentlicher Bedeutung. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Akte auswerten und Ansatzpunkte für Maßnahmen gegen das behördliche Vorgehen aufzeigen. Wie Sie sehen, sind die möglichen rechtlichen Probleme im Straßenverkehr zahlreich und vielfältig. Entsprechend wichtig ist es, einen kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht als Ansprechpartner für all diese Fragen zu haben. Vereinbaren Sie daher im Falle von Schwierigkeiten immer möglichst rasch einen ersten Beratungstermin, damit die ersten notwendigen Schritte direkt in Angriff genommen werden können. Nichts ist ärgerlicher, als zusätzliche Kosten oder  juristische Probleme wegen einer eventuell versäumten Frist o.ä. zu bekommen. Deshalb: Rufen Sie uns immer direkt an – wir kümmern uns dann umgehend um Ihr Anliegen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Weitere Informationen zum Bußgeldrecht gibt es auf https://www.anwalt.org/bussgeldkatalog/    
Fachanwalt Medizinrecht Dr. Tobias Branz

Martin Klönne

Rechtsanwalt

Fachanwalt für:

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Bau- und Architektenrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht

Mitglied der:

  • Arbeitsgemeinschaft Bau- und Architektenrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht