Anwaltskanzlei Klönne, Klein & Partner Duisburg

Ein Testament sorgt für Sicherheit bei allen Beteiligten

Die gesetzliche Erbfolge wird der Lebenswirklichkeit in vielen Fällen nicht gerecht. Ein selbst verfasster letzter Wille kann jedoch oft mehr Fragen aufwerfen, als er Antworten bietet. Wenn Sie ein Testament verfassen wollen, ist daher der Rat eines Rechtsanwalts sinnvoll.

Vielleicht geht es Ihnen auch so, dass Sie unangenehme Fragen gerne vor sich herschieben. Dazu zählt womöglich auch die Beschäftigung mit dem eigenen Ableben. Ein Testament ist jedoch so gut wie immer sinnvoll. Kontaktieren Sie uns hierzu für einen ersten Beratungstermin.

Das deutsche Erbrecht: Grundlage für jedes Testament

Wenn es in Deutschland zu einem Erbfall kommt, gibt es zwei Möglichkeiten zur Regelung der Erbfolge: Entweder liegt eine letztwillige Verfügung vor (insbes. Testament oder Erbvertrag) oder die gesetzliche Erbfolge des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) greift. Die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches führen dabei häufig zu Ergebnissen, die weder den Erblasser noch die Erben zufriedenstellen. In manchen Fällen verkompliziert die gesetzliche Erbfolge die Regelung des Nachlasses. Alternativ zu dieser Variante können Sie ein Testament verfassen. In Ihrem letzten Willen ist dann klar geregelt, wie das Erbe aufzuteilen ist. Das deutsche Erbrecht enthält jedoch eine Reihe von Tücken. Bestimmte Fehler können dabei dazu führen, dass das Testament insgesamt unwirksam wird. Häufig sind es Begrifflichkeiten wie Nachlass, Vermächtnis etc. die der Laie besten Gewissens verwendet, die dann aber nicht mit der juristischen Bedeutung der Begrifflichkeiten übereinstimmen. Auch können Formfehler die Unwirksamkeit eines Testaments zur Folge haben.

Den Nachlass mit einem Fachanwalt für Erbrecht besprechen

Dieses Problem hat auch der Gesetzgeber bei Abfassung des Bürgerlichen Gesetzbuches erkannt. Zusätzlich zum handschriftlichen Testament gibt es daher die Variante des notariellen Testaments. Der Notar ist Volljurist und daher ein sehr guter Ansprechpartner für die Errichtung einer letztwilligen Verfügung. Allerdings ist nicht bei jedem Notar gewährleistet, dass dieser sich intensiv in die Feinheiten des deutschen Erbrechts eingearbeitet hat. Häufig wird von dieser Seite daher eine standardisierte Lösung angeboten, die in weiten Teilen den klassischen Regelungen des Erbrechts entspricht. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Ihnen dagegen in der Regel die verschiedenen Möglichkeiten und Wege aufzeigen, wie ein Testament Ihren Willen möglichst exakt zum Ausdruck bringen kann.

Das Leben ändert sich – der letzte Wille auch

In vielen Fällen verändert sich der Wille zur Regelung des Nachlasses im Laufe des Lebens. Bestimmte Vermögenswerte kommen hinzu. Zuweilen haben bestimmte spätere Erben eine besondere Beziehung zu einzelnen Erbstücken oder sollen von Ihnen besondere Berücksichtigung finden. Dann kann beispielsweise eine neue oder aber auch ergänzende letztwillige Verfügung die Veränderungen berücksichtigen. Jede Veränderung sollten Sie dabei sicherheitshalber mit Ihrem Fachanwalt für Erbrecht besprechen.

Mit einem Testament das eigene Erbe klar regeln

Zahlreiche Gründe sprechen dafür, die eigenen Erbangelegenheiten mit einem Fachanwalt zu besprechen. Unser Anliegen ist es dabei, Ihrem Willen den bestmöglichen Ausdruck zu verleihen. Häufig stehen bestimmten Wünschen gesetzliche Regelungen im Weg. Durch entsprechende letztwillige Verfügungen können Sie jedoch in den meisten Fällen weitestgehend Ihren Wünschen Ausdruck verleihen. Wir können Ihnen dabei helfen. Dabei haben wir selbstverständlich auch immer Fragen wie Erbschaftssteuern und andere äußere Umstände mit im Blick. Sofern Sie eine eigene Firma haben, helfen wir Ihnen außerdem dabei, die Nachfolgeplanung so zu gestalten, dass ein reibungsloser Übergang vonstattengehen kann.

Wir bieten umfassende Beratung zum Testament

Ganz gleich, ob Sie ein Berliner Testament mit leichten Variationen wünschen oder es um die Übertragung eines Betriebes auf die Erben geht: Wir kümmern uns um Ihre Erbangelegenheiten. In schwierigen Fällen zeigen wir Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten auf, damit Sie eine klare Entscheidung für sich treffen können. Dies gilt auch und gerade in Fällen, wenn Sie einzelne Personen von der Erbfolge ausschließen möchten. Dann erörtern wir mit Ihnen, ob es sinnvoller ist, die betreffende Person bereits zu Lebzeiten auszuzahlen oder per testamentarischer Verfügung auf den Pflichtteil zu beschränken. Unser Anliegen ist dabei stets, dass das mit Ihnen gemeinsam erstellte Testament Ihren Willen so zum Ausdruck bringt, dass die Rechtsnachfolge nach Ihrem Ableben in Ihrem Sinne geregelt ist. Auf Wunsch kümmern wir uns dabei auch um die Testamentsvollstreckung.

Die Nachlassplanung aktiv angehen

Die verschiedenen Felder des deutschen Erbrechts konnten wir an diesem Punkt jeweils nur kurz anreißen. Im persönlichen Gespräch mit Ihnen gehen wir an für Sie entscheidenden Punkten in die Tiefe, damit Ihr Testament am Ende tatsächlich Ihren letzten Willen transportiert. Kontaktieren Sie uns zur Vereinbarung eines ersten Beratungstermins zu Ihren Erbangelegenheiten.

Fachanwalt Medizinrecht Dr. Tobias Branz

Dr. Tobias Branz

Rechtsanwalt

 

Fachanwalt für:

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Arzthaftungsrecht
  • Erbrecht
  • Energieversorgungsrecht

Mitglied der:

  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht