Anwaltskanzlei Klönne, Klein & Partner Duisburg

Ihr Fachanwalt für Medizinrecht –
kompetente Unterstützung für Ärzte und Patienten

Das Medizinrecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, welches viele Aspekte regelt, die die Gesundheit des Menschen betreffen. Insbesondere finden sich hier Regelungen für die Rechtsbeziehung zwischen Patienten und behandelnden Ärzten, aber auch für die Rechtsbeziehung von Ärzten untereinander. Des Weiteren beschäftigt sich das Medizinrecht mit der Ausübung des ärztlichen bzw. zahnärztlichen Berufes sowie mit dem Meldewesen bei meldepflichtigen Erkrankungen. Die Regelung des Arzthonorars bei Privatpatienten anhand der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte ist ebenfalls im Medizinrecht zu finden. Die prominenteste Anwendung des Medizinrechts dürfte jedoch der Umgang mit ärztlichen Behandlungsfehlern sein.

Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht ist Teil des Medizinrechts. Es beschäftigt sich mit den zivilrechtlichen Zusammenhängen, die sich durch die ärztliche Verantwortung den Patienten gegenüber ergeben. Als Arzt hat er Pflichten zu erfüllen und muss die Behandlung seiner Patienten nach allen ärztlichen Regeln durchführen. Des Weiteren hat er den Patienten über geplante Therapiemethoden, deren Vorteile, aber auch über mögliche Behandlungsrisiken aufzuklären. Der Arzt ist verpflichtet, die Dokumentation der Behandlung lückenlos und fehlerfrei zu erstellen, was auch die zeitnahe Dokumentation von Laborbefunden und Röntgenbildern beinhaltet. Ein Verstoß gegen die ärztlichen Pflichten kann einen Haftungsanspruch des Patienten begründen. Ihr Fachanwalt für Medizinrecht kann Ihren Haftungsanspruch über die Arzthaftpflichtversicherung, in einem Schlichtungsverfahren vor der zuständigen Ärztekammer oder in einem gerichtlichen Arzthaftungsprozess für Sie geltend machen.

Ärztliches Vergütungsrecht

Das ärztliche Vergütungsrecht befasst sich mit der vertragsärztlichen Abrechnung sowie der Abrechnung von privatärztlichen Leistungen. Die Berechnung von Krankenhausentgelten ist ebenfalls Bestandteil des ärztlichen Vergütungsrechts. Beispielsweise ist ein spezielles Thema des ärztlichen Vergütungsrechts, wie Wahlleistungsvereinbarungen und Honorarvereinbarungen von Privatärzten rechtswirksam gestaltet werden können. Ihr Fachanwalt für Medizinrecht ist Ihnen bei Abrechnungsstreitigkeiten mit Selbstzahlern behilflich. Auch bei Abrechnungsproblemen mit der Kassenärztlichen Vereinigung oder privaten Krankenversicherungen unterstützt er Sie kompetent und zuverlässig.

Erwerbsminderungsrentenrecht

Das Erwerbsminderungsrentenrecht beschäftigt sich mit dem Rentenanspruch bei teilweiser oder voller Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Bei einer teilweisen Erwerbsminderung ist der Antragsteller aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung außerstande, in absehbarer Zeit mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Bei einer vollen Erwerbsminderung ist der Antragsteller aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht in der Lage, mindestens drei Stunden täglich eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Neben der Ablehnung des Antrags auf Erwerbsminderungsrente aus medizinischen Gründen ist auch eine Ablehnung des Antrags aus versicherungsrechtlichen Gründen möglich. Wenn der Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu früh gestellt wurde, kann dieser ebenfalls abgelehnt werden. Ihr Anwalt für Medizinrecht steht Ihnen mit seinem Fachwissen als Experte zur Seite, um Ihr Recht auf Erwerbsminderungsrente durchzusetzen.

Krankenversicherungsrecht

In Deutschland muss grundsätzlich jede Person krankenversichert sein. Das Krankenversicherungsrecht enthält alle maßgeblichen Vorschriften für die Ausgestaltung der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung. Aufgabe der Krankenversicherung ist es, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, gleichzeitig diese aber auch wiederherzustellen und zu verbessern. In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Krankenversicherungsbeitrag nach dem jeweiligen Einkommen der Versicherten. Dabei haben alle Versicherten den gleichen Anspruch auf Leistung. In der privaten Krankenversicherung können die Versicherten zwischen unterschiedlichen Tarifen auswählen. In den Versicherungsbedingungen ist geregelt, welche Leistungen den entsprechenden Tarifen zugrunde liegen. Schnell kann es in der privaten Krankenversicherung bei der Erstattung von Behandlungskosten zu Streitigkeiten kommen. Ihr Fachanwalt für Medizinrecht ist Ihnen dabei behilflich, Ihre Forderung gegenüber Ihrer Krankenkasse geltend zu machen.

Medizinstrafrecht

Das Medizinstrafrecht wird nicht in bestimmten Gesetzen des Strafgesetzbuches geregelt, sondern taucht in verschiedenen Strafnormen oder Gesetzen auf. So können viele Tätigkeiten aus dem beruflichen Alltag von Ärzten, Pflegepersonal oder anderen Personen aus dem medizinischen Berufsumfeld unter Umständen zu einem Ermittlungs- oder Strafverfahren führen. Dabei lassen sich die Vorwürfe grob in vier Deliktgruppen einteilen: Vorwurf der Körperverletzung, Tötungsdelikte, Doping und falsche Medikamente, Abrechnungsbetrug. Häufig können derartige Vorwürfe für Betroffene auch existenzielle Folgen wie z. B. den Verlust der Approbation eines Arztes nach sich ziehen. Ihr Fachanwalt für Medizinrecht steht Ihnen in einem medizinischen Ermittlungs- oder Strafverfahren kompetent zur Seite. Oftmals sind hierbei auch haftungsrechtliche Aspekte sowie mögliche Schadenersatzforderungen zu berücksichtigen.

Personenschadensrecht

Das Personenschadensrecht ist Bestandteil des Zivilrechts. Personenschäden lassen sich auf vielfältige Ursachen zurückführen. Neben Unfällen aller Art (z. B. Verkehrs-, Arbeits- oder Sportunfälle) gehören beispielsweise die Körperverletzung oder auch ärztliche Aufklärungs- und Behandlungsfehler dazu. In der Regel werden aufgrund von Personenschäden Schmerzensgeld– oder Schadenersatzforderungen geltend gemacht. Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist meist auch die medizinische Bewertung des Sachverhalts von Bedeutung. Ihr Fachanwalt für Medizinrecht verfügt über das erforderliche Fachwissen, um Ihre Ansprüche bei einem Personenschaden geltend zu machen.

Schwerbehindertenrecht

Das Schwerbehindertenrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen von mehr als 50 GdB. Ziel des Schwerbehindertenrechts ist es, die Selbstbestimmung von Behinderten zu fördern und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe an einem sozialen Leben zu ermöglichen. So besteht für Schwerbehinderte ein besonderer Kündigungsschutz, sie haben einen zusätzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub und die Möglichkeit Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen (z. B. Steuererleichterungen, Parkerleichterungen, unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr). Bei der Beantragung Ihres Schwerbehindertenausweises oder bei der Gleichstellung an Ihrem Arbeitsplatz kann es leicht zu Problemen kommen. Ihr Anwalt für Medizinrecht unterstützt Sie kompetent und diskret, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Ob Patient, Arzt oder Pflegeperson – Ihr Fachanwalt für Medizinrecht unterstützt Sie kompetent und diskret bei allen medizinrechtlichen Angelegenheiten. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungstermin!
Fachanwalt Medizinrecht Dr. Tobias Branz

Dr. Tobias Branz

Rechtsanwalt

 

Fachanwalt für:

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Arzthaftungsrecht
  • Erbrecht
  • Energieversorgungsrecht

Mitglied der:

  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht