
„Verlässlich an Ihrer Seite“
In Arzthaftungs- und Erbsachen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandanten und Rechtsanwalt besonders bedeutsam. Unser Anspruch ist es, gemeinsam mit Ihnen Ihr Ziel möglichst schnell und kostengünstig zu erreichen.
Meine Tätigkeitsfelder (u.a.)
Medizinrecht
- Arzthaftungsrecht (z.B. Behandlungs- und Aufklärungsfehler)
- Ärztliches Vergütungsrecht (inkl. Krankenhaus- und Zahnarztabrechnungen)
- Erwerbsminderungsrentenrecht
- Krankenversicherungsrecht (z.B. Kostenübernahme und Krankentagegeld)
- Medizinstrafrecht
- Personenschadensrecht (Schmerzensgeld und Sachschäden)
- Schwerbehindertenrecht (Behinderungsgrade und Behinderungsmerkzeichen)
Erbrecht
- Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft
- Auseinandersetzung einer Miterbengemeinschaft
- Auskunftsansprüche
- Erbscheinsverfahren
- Pflichtteilsrecht
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich freue mich, Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche anwaltlich vertreten und unterstützen zu dürfen.

Dr. Tobias Branz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für:
- Medizinrecht
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Arzthaftungsrecht
- Erbrecht
- Energieversorgungsrecht
Mitglied der:
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
Roland Strüßmann | Carsten Marker | Michael Mohr | Martin Klönne | Dr. Tobias Branz | Nikolas Bredelin