„Verlässlich an Ihrer Seite“
In Arzthaftungs- und Erbsachen ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mandanten und Rechtsanwalt besonders bedeutsam. Unser Anspruch ist es, gemeinsam mit Ihnen Ihr Ziel möglichst schnell und kostengünstig zu erreichen.
Meine Tätigkeitsfelder (u.a.)
- Arzthaftungsrecht (z.B. Behandlungs- und Aufklärungsfehler)
- Ärztliches Vergütungsrecht (inkl. Krankenhaus- und Zahnarztabrechnungen)
- Erwerbsminderungsrentenrecht
- Krankenversicherungsrecht (z.B. Kostenübernahme und Krankentagegeld)
- Medizinstrafrecht
- Personenschadensrecht (Schmerzensgeld und Sachschäden)
- Schwerbehindertenrecht (Behinderungsgrade und Behinderungsmerkzeichen)
- Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft
- Auseinandersetzung einer Miterbengemeinschaft
- Auskunftsansprüche
- Erbscheinsverfahren
- Pflichtteilsrecht
- Testamentsgestaltung
- Testamentsvollstreckung
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich freue mich, Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche anwaltlich vertreten und unterstützen zu dürfen.
Dr. Tobias Branz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für:
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Arzthaftungsrecht
- Erbrecht
- Energieversorgungsrecht
Mitglied der:
- Arbeitsgemeinschaft Erbrecht
- Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht
Carsten Marker | Michael Mohr | Martin Klönne | Dr. Tobias Branz | Quintus Kebschull