„Das Fundament des Erfolges ist immer ein starkes Team“

Gemeinsam sind wir stark. Diese Einstellung prägt nicht nur unser Verhältnis untereinander, sondern auch zu unseren Mandanten. In der Mandantenbeziehung ist es wichtig, das Ziel und den Weg dorthin gemeinsam abzustimmen. Gerade im Baurecht ist die partnerschaftliche Zusammenarbeit von besonders großer Bedeutung.


Meine Tätigkeitsfelder (u.a.)

Baurecht

  • Entwicklung, Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen
  • baubegleitende Beratung
  • Teilnahme an Abnahmeterminen
  • Werklohnforderungen
  • Gewährleistungsansprüche
  • Schadensersatzansprüche
  • Vertragsstrafen
  • Kündigung von Bauverträgen
  • gerichtliche Durchsetzung

Architektenrecht

  • Entwicklung, Gestaltung und Prüfung von Architektenverträgen
  • baubegleitende Beratung
  • Teilnahme an Abnahmeterminen
  • Honorarforderungen
  • Gewährleistungsansprüche
  • Schadensersatzansprüche
  • Kündigung von Architektenverträgen
  • gerichtliche Durchsetzung

Immobilienrecht

  • Entwicklung, Gestaltung und Prüfung von notariellen Kaufverträgen (in Zusammenarbeit mit unseren Notaren)
  • Zahlungsansprüche
  • Gewährleistungsansprüche
  • Schadensersatzansprüche
  • Anfechtung oder Rücktritt von notariellen Kaufverträgen
  • gerichtliche Durchsetzung

Verkehrsrecht

  • Schadensersatzansprüche nach Verkehrsunfall
  • Schmerzensgeldansprüche nach Verkehrsunfall
  • Vertretung in Bußgeldverfahren (Geschwindigkeit, Abstand etc.)
  • Vertretung in Verkehrsstrafsachen (Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung, Alkohol, Drogen)
  • Führerscheinmaßnahmen
  • gerichtliche Durchsetzung

Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Ich werde Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche anwaltlich vertreten.

Rechtsanwalt Martin Klönne, Duisburg

Martin Klönne

Rechtsanwalt

 

Fachanwalt für:

Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Baurecht und Architektenrecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht

Mitglied der:

  • Arbeitsgemeinschaft Bau- und Architektenrecht
  • Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht